Verpackungsanweisung P908

Verpackungsanweisung P908 für Lithium-(Ionen-)Batterien.
P908 regelt speziell die Verpackung defekter Lithium-(Ionen-)Batterien. P908 schreibt fest, dass im Fall von auslaufenden Zellen oder Batterien der Verpackung ausreichend saugfähiges Material beigegeben werden muss, um freiwerdende Elektrolyte aufzusaugen: In Form von nicht brennbaren, staubfreien Kissen als Polstermaterial für Lithiumbatterien.

Die Verpackungen müssen den Prüfanforderungen für die Verpackungsgruppe II (Stoffe mit mittlerer Gefahr) entsprechen.

Merkblatt des ZVEI für die Umsetzung der Gefahrgutverordnung beim Versand von Lithium-Ionen- Batterien und Lithium-Batterien