Gefahrgutverordnung
Voraussetzungen Gefahrguttransport
Für den Transport von Gefahrgut gelten Sicherheitsvorschriften. Die gültigen Regelungen zum Gefahrguttransport fasst die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zusammen – basierend auf den Gefahrgutschriften ADR und RID.
Gefahrgut Lkw
Gefahrguttransport ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dan- gereuses par Route – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße):
Das ADR ist ein komplexes Gefahrgut-Regelwerk, mit Vorschriften über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße: hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Das ADR ist ein komplexes Gefahrgut-Regelwerk, mit Vorschriften über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße: hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Gefahrgut Bahn
Gefahrguttransport RID (Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses“ – Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr):
Die Vorschriften entsprechen inhaltlich denen des ADR (Vorschriften für den Güterverkehr auf der Straße) und bestimmen, wie Gefahrgut per Schiene befördert werden darf.
Die Vorschriften entsprechen inhaltlich denen des ADR (Vorschriften für den Güterverkehr auf der Straße) und bestimmen, wie Gefahrgut per Schiene befördert werden darf.