Gefahrgutverordnung

Voraussetzungen Gefahrguttransport
Für den Transport von Gefahrgut gelten Sicherheitsvorschriften. Die gültigen Regelungen zum Gefahrguttransport fasst die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) zusammen – basierend auf den Gefahrgutschriften ADR und RID.

Gefahrgut Lkw Gefahrguttransport ADR (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dan- gereuses par Route – Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße):
Das ADR ist ein komplexes Gefahrgut-Regelwerk, mit Vorschriften über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße: hinsichtlich Verpackung, Ladungssicherung und Kennzeichnung von Gefahrgut.
Gefahrgut Bahn Gefahrguttransport RID (Règlement concernant le transport international ferroviaire de marchandises dangereuses“ – Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr):
Die Vorschriften entsprechen inhaltlich denen des ADR (Vorschriften für den Güterverkehr auf der Straße) und bestimmen, wie Gefahrgut per Schiene befördert werden darf.